Vorsicht bei geringfügigen Beschäftigungen mit flexibler Arbeitszeit – „Arbeit auf Abruf“
Zum 01.01.2019 ist das neue Teilzeit-und Befristungsgesetz in Kraft getreten, welches Sie unbedingt im Auge haben sollten. Es betrifft geringfügig Beschäftigte, die auf Abruf arbeiten und keinen schriftlichen Arbeitsvertrag haben….