Lohnbuchhaltung
Die Erstellung der Lohnbuchhaltung ist eine Standardleistung in unserer Steuerberatungskanzlei. Sie erstreckt sich über die in einigen Branchen notwendigen Sofortmeldungen vor Beginn der Arbeitsaufnahme, die laufende lohnsteuerliche und sozialversicherungsrechtliche Beratung, sowie die laufende Abrechnung sowie das umfangreiche Meldewesen (z. B. gegenüber Krankenkassen, Finanzämtern sowie der Agentur für Arbeit).
Wir können Ihnen alle gewünschten Leistungen und Auswertungen zu marktgerechten Konditionen anbieten. Profitieren Sie von unserem Know-How aus der monatlichen Erstellung von über 1.300 Lohnabrechnungen (Stand: April 2018).
Alle Möglichkeiten im Rahmen einer sinnvollen und effektiven arbeitsteiligen Mandatsgestaltung werden genutzt. Soweit wie sinnvoll möglich, werden wir Ihre Daten elektronisch übernehmen und die Vorteile der digitalen Personalakte in „Unternehmen online“ nutzen. Diese Schritte werden in den nachfolgenden Videos dargestellt.
Der nächste Schritt: Digitale Personalakte
Sollten Ihre Mitarbeiter im Lohnbereich ebenfalls digital sein wollen, können wir Ihnen einen Online-Zugang zur Verfügung stellen. Die Mitarbeiter können dann ihre Lohnabrechnung direkt aus dem DATEV Lohn-Archiv abrufen. Ein Ausdruck der Lohnabrechnung entfällt. Zusätzlich werden Sie bei der Erstellung von Reisekostenabrechnungen unterstützt. Mehr Infos zu DATEV Arbeitnehmer online finden Sie hier!
Ihre Ansprechpartner Lohnbuchhaltung
Steuerberater

Team

(§ 58 StBerG)
Bachelor of Laws (LL.B.)


Fachassistentin für Lohn und Gehalt

Team Baulohn
Steuerfachangestellte

Steuerfachangestellte
