DATEV Freizeichnung online

Die Steuererklärungen sowie die eBilanz werden zunächst wie gehabt durch uns erstellt. Danach muss Ihre Unterschrift eingeholt werden. Hierzu sind Sie in der Vergangenheit z.B. in unserem Kanzleistandort in Bielefeld zur Abgabe der Unterschrift erschienen. Häufig ein ziemlich unnötiger Termin, da die steuerlichen Auswirkungen bereits vorher mit Ihnen besprochen worden sind. Die elektronische oder manuelle Unterschrift ist jedoch notwendig, um zu dokumentieren, dass Ihnen Ihre Steuererklärungen und die eBilanz tatsächlich vorgelegen haben und diese von Ihnen nach Durchsicht zur Übermittlung freigegeben worden sind. Im Rahmen von Freizeichnung online wird es möglich, dass die Steuererklärungen und die eBilanz, die wir elektronisch für Sie an die Finanzverwaltung übermitteln, elektronisch von Ihnen zur Übermittlung freigegeben werden. Bislang mussten die Steuererklärungen und die eBilanz ausgedruckt werden, um die Unterschrift des Mandanten einholen zu können. Ein zukünftig unnötiger Medienbruch!

Die Anwendung ist übrigens im Gesamtpaket von Unternehmen online kostenlos enthalten und muss nicht hinzugebucht werden! Das nachstehende Service-Video zeigt Ihnen, wie Freizeichnung online funktioniert.