Steuererklärungen
Angefangen von der Arbeitnehmerveranlagung bis hin zur Lösung von komplexen Sachverhalten übernehmen wir für Sie die Erstellung Ihrer Steuererklärungen. Dabei werden auch absehbare Entwicklungen im Steuerrecht berücksichtigt, sofern diese sich auf Ihre steuerliche Situation auswirken.
Als Ergebnis erhalten Sie immer nicht nur die Erklärung, sondern auch sinnvolle Gestaltungshinweise für die Zukunft.
Für eine Vielzahl von Erklärungen nutzen wir bereits die Möglichkeit der elektronischen Datenübermittlung über die gesicherte Verbindung der DATEV eG an das Finanzamt. Dadurch wird die Bearbeitungszeit im Finanzamt reduziert und die Möglichkeit von Fehlerfassungen im Finanzamt ausgeschlossen.
Informieren Sie sich in unserem Blog über die neue Belegvorhaltepflicht!
Ihre Ansprechpartner für Steuererklärungen
Steuerberater
Dipl.-Finanzwirt (FH)
(§ 58 StBerG)
Dipl.-Finanzwirt (FH)
(Freie Mitarbeiterin)
Team
Steuerfachangestellte
Lohnbuchhalterin (IHK)
(§ 58 StBerG)