Jahresabschluss / Betriebliche Steuererklärungen
Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses binden wir Sie in alle Entscheidungen zur sinnvollen Ausnutzung von bestehenden Wahlrechten und Gestaltungsmöglichkeiten ein.
Das Ergebnis des Jahresabschlusses wird Ihnen regelmäßig in ausführlichen Besprechungen erläutert. In der Regel werden für diese Zwecke auch Mehrjahresvergleiche sowie kommentierte und Ihren Bedürfnissen angepasste Kennzahlen herangezogen – Unterlagen, die auch für die möglichen Kreditgeber von besonderem Interesse sind. Darüber hinaus können im Einzelfall weitere Auswertungen vorgenommen werden. Dazu zählen insbesondere Kapitalflussrechnungen, Rentabilitätsberechnungen und Insolvenzprognosen.
Bei entsprechender Anforderung erstellen wir für Sie auch Jahresabschlüsse mit Plausibilitätsbeurteilung. Wenn eine Prüfungspflicht besteht, wird der Jahresabschluss von uns so vorbereitet, dass der Wirtschaftsprüfer mit seiner Prüfungstätigkeit direkt auf unseren Arbeitsergebnissen aufbauen kann. Wir kooperieren dabei mit regional tätigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.
Ihre Ansprechpartner
Steuerberater
Dipl.-Finanzwirt (FH)
(§ 58 StBerG)
Dipl.-Finanzwirt (FH)
(Freie Mitarbeiterin)