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BGH-Urteil: Muster-Widerrufsformular: Risiko für Makler bei Abweichung

BGH-Urteil: Muster-Widerrufsformular: Risiko für Makler bei Abweichung

Eine Muster-Widerrufsbelehrung ist nicht zwingend vorgeschrieben. Wird aber ein eigenes Formular verwendet, trägt der Unternehmer – im vorliegenden Fall der Makler – das volle Risiko, dass die Information den allgemeinen Anforderungen genügt, hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.