Existenzgründer

Vorgründungsberatung

Wir beraten Sie bei der  Umsetzung Ihres Vorhabens. Hierbei erstellen wir mit Ihnen eine Planung. Wenn Darlehen nötig sind, helfen wir Ihnen bei den Gesprächen mit den Banken.

Liegen alle Voraussetzungen für einen erfolgreichen Start vor, beraten wir Sie noch hinsichtlich der Wahl der geeigneten Rechtsform für Ihre Gründung. Die Wahl der Rechtsform wird dabei von dem Umfang Ihres Vorhabens, den bestehenden Risiken und den steuerlichen Auswirkungen bestimmt. Konkrete Aussagen zu der für Sie optimalen Rechtsform können am sinnvollsten auf der Basis der Planung getroffen werden. Aber auch Ihre private Situation muss beachtet werden.

Wenn die Gründung einer UG, GmbH oder GmbH & Co. KG erfolgen soll, werden wir mit Ihnen und dem Notar einen auf Ihre Belange abgestimmten steuerlich optimierten Gesellschaftsvertrag vorbereiten.

Wir prüfen auch, ob Fördermittel sinnvoll eingesetzt werden können. So sind z.B. auch unsere Kosten als Berater im Rahmen des Beratungsprogramms Wirtschaft (BPW) förderfähig. Bei umfangreicheren Existenzgründungen kann unsere Beratungsleistung über dieses Förderprogramm bezuschusst werden. Bei kleineren Existenzgründungen sehen wir von dieser Förderung ab, da der bürokratische Aufwand häufig in keinem Verhältnis zum Nutzen steht. Sie haben nichts davon, wenn Sie zwar eine Förderung von 50 % erhalten, dafür aber die Rechnung später doppelt so hoch ist.

Nach erfolgter Gewerbeanmeldung ist Ihr Unternehmen bei der Neuaufnahmestelle des für Ihr Unternehmen zuständigen Finanzamtes anzumelden. Über den Fragebogen werden die ersten steuerlichen Weichen gestellt. Durch die Angabe der erwarteten Gewinne und der übrigen steuerlich relevanten Daten kommt es zu der Festsetzung von Steuervorauszahlungen.

Finanzbuchhaltung
Wir unterstützen Sie bei der Einrichtung Ihrer Finanzbuchhaltung bzw. bieten Ihnen die Erstellung Ihrer Finanzbuchhaltung als Dienstleistung an. Dabei ist es vorrangiges Ziel, Ihnen immer einen aktuellen Überblick über die Situation Ihres Unternehmens durch entsprechend aussagekräftige Auswertungen zu ermöglichen. Wir werden diese besonders in der Startphase detailliert mit Ihnen besprechen und mit den Planwerten vergleichen. Fehlentwicklungen werden dadurch zeitnah erkannt. Es kann frühzeitig gegengesteuert werden.

Ziel ist es auch, eine möglichst effiziente Abwicklung des Zahlungsverkehrs und des Mahnwesens zu erreichen. Insbesondere wenn Sie Bareinnahmen erzielen, gelten eine Reihe von Anforderungen an die ordnungsgemäße Aufzeichnung dieser Einnahmen.

Bei Nichterfüllung dieser Anforderungen besteht ein hohes Risiko, dass das Finanzamt im Rahmen einer Prüfung diese Aufzeichnungen verwirft und Hinzuschätzungen mit entsprechenden steuerlichen Folgen vornimmt. Wenn Ihr Sortiment Waren zu unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen enthält, sind die Einnahmen nach den Steuersätzen getrennt zu erfassen.

Aus Ihrer Finanzbuchhaltung heraus sind monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen an das Finanzamt in elektronischer Form abzugeben. Durch Anfangsinvestitionen und den Aufbau des Warenbestandes werden sich für Sie zunächst Guthaben ergeben. Durch zeitnahe Anmeldung der Guthaben und entsprechende Kommunikation mit dem Finanzamt werden wir eine zeitnahe Erstattung dieser Guthaben zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen erreichen. Sollte es zu Umsatzsteuer-Sonderprüfungen des Finanzamtes kommen, können wir diese für Sie abwickeln.

Sollten Sie einen bargeldintensiven Betrieb gründen wollen, beachten Sie bitte dringend unseren aktuellen Blogbeitrag zu diesem Thema sowie das nachstehende Video zur Kassennachschau durch das Finanzamt, die ab 01.01.2018 durchgeführt werden kann:

 

Jahresabschluss und Steuererklärungen

Nach Abschluss des Geschäftsjahres ist der Jahresabschluss zu erstellen. Der Umfang des Jahresabschlusses wird zusammen mit Ihnen auf die Anforderungen der finanzierenden Banken abgestimmt. In der Regel wird die Erstellung eines Jahresabschlusses ohne Prüfungshandlungen mit entsprechendem Erläuterungsbericht durch uns ausreichen. Wenn es aufgrund des Umfanges Ihrer Finanzierung erforderlich ist, kann ein Jahresabschluss mit Plausibilitätsbeurteilung erstellt werden. Sollte eine Prüfungspflicht bestehen, kann diese Prüfung durch eine kooperierende Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erfolgen.

Bei einer die Haftung beschränkenden Gesellschaftsform ist zusätzlich ein Anhang zu erstellen. Abhängig von der Größenklasse kann die Erstellung eines Lageberichtes erforderlich sein. Hierbei werden wir Sie unterstützen.

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses werden wir Sie hinsichtlich einer optimalen Ausnutzung von Steuergestaltungsmöglichkeiten beraten. Dabei werden wir auch die Auswirkungen auf die Folgejahre und die Auswirkungen auf Ihre persönliche Steuerbelastung in die Überlegungen mit einbeziehen. Aus dem Jahresabschluss werden die Firmensteuererklärungen erstellt. Wir werden Sie im Rahmen der begleitenden Beratung jeweils frühzeitig auf die voraussichtlich entstehenden Steuerbelastungen und die Zahlungstermine zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen hinweisen.

 

Lohnbuchhaltung

Wenn Sie Arbeitnehmer beschäftigen, können wir für Sie die komplette Lohnbuchhaltung einschließlich der Erfüllung der Meldepflichten und aller anfallenden Nebenarbeiten übernehmen. Im Rahmen der Lohnbuchhaltung werden wir Sie auf Gestaltungsmöglichkeiten durch die Gewährung steuer- und sozialversicherungsfreier oder pauschalversteuerter Lohnbestandteile hinweisen. Auch die Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung gehören zu unserem Beratungsangebot. Im Rahmen einer Existenzgründung können Sie bei der Einstellung bisher arbeitsloser Arbeitnehmer vereinfacht Zuschüsse von der Agentur für Arbeit erhalten. Bei der Beantragung können wir Sie unterstützen.

Alle angeordneten Betriebsprüfungen des Finanzamtes und der Sozialversicherungsträger können kompetent über uns abgewickelt werden.

 

Laufende Beratung

Im Rahmen einer ganzheitlichen Betreuung stehen wir Ihnen als Ansprechpartner für alle anfallenden Aufgaben zur Verfügung. Wir werden Ihnen die Beratung aktiv anbieten. Im Rahmen einer solchen Beratung kann die aktuelle Situation besprochen und entsprechende Maßnahmen auch zur Steuergestaltung ergriffen werden. Die eigentliche Herausforderung für Steuerberater liegt darin, heute und in Zukunft Sachverhalte so zu beeinflussen, dass ihre steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Auswirkungen optimiert werden. Sprechen Sie uns daher bitte immer an, bevor Sie eine wesentliche unternehmerische Entscheidung treffen. Z.B. können Förderanträge nur dann gestellt werden, wenn von Ihnen noch keine Bestellung ausgelöst wurde.

 

Sanierungsberatung

Unternehmenskrisen beginnen lange bevor die finanziellen Mittel knapp werden. In den wenigsten Fällen liegt eine Krise an den Mitarbeitern, sondern an der Unternehmensführung. Sich dies einzugestehen ist häufig schwer. Je früher eine Krise erkannt wird, desto größer ist der verbleibende Handlungsspielraum für wirkungsvolle Gegenmaßnahmen. Das frühzeitige Erkennen von Problemen setzt ein aussagekräftiges Rechnungswesen und wirkungsvolle Controlling-Instrumente voraus. Wir unterstützen Sie bei dem frühzeitigen Erkennen einer Krise und stehen Ihnen durch die Entwicklung eines tragfähigen Sanierungs- und Fortführungskonzepts und dessen Umsetzung zur Verfügung.

 

Beratung im persönlichen Bereich

Im Rahmen einer Existenzgründung ergibt sich auch in Ihrem persönlichen Bereich ein hoher Beratungs- und Handlungsbedarf. Es ist zu klären, ob für Sie persönlich Förderungen, z. B. im Rahmen einer Existenzgründungsförderung durch die Handwerkskammer, beantragt werden können. Bei der Antragstellung können wir Sie unterstützen. Etwaig erforderliche Bescheinigungen hinsichtlich der Tragfähigkeit eines solchen Vorhabens können in der Regel von uns erstellt werden.

Wenn Sie bisher über die gesetzlichen Sozialversicherungssysteme versichert waren, ist Ihr kompletter Versicherungsbereich hinsichtlich der Kranken- und Pflegeversicherung, der Berufunfähigkeitsversicherung, der Unfallversicherung und der Altersversorgung auf die neue Situation anzupassen. Dabei sind die voraussichtliche Ergebnisentwicklung und die Rechtsform Ihres Unternehmens in die Überlegungen einzubeziehen. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht z.B. die Möglichkeit, sich in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung weiter zu versichern. Für diesen gesamten Bereich stehen wir Ihnen als kompetente Ansprechpartner gern zur Verfügung.

 

Gebühren

Die von uns zu erbringenden Leistungen sind zwingend nach der Steuerberatervergütungsverordnung abzurechnen. Dabei ist eine „Erstberatung“ ermäßigt zu berechnen.

Ihre Ansprechpartner

Steuerberater

Dirk Siekendiek
Steuerberater
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Dirk Siekendiek
Hendrik Arning
Steuerberater
Dipl.-Finanzwirt (FH)
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Hendrik Arning
Jutta Ploghaus
Steuerberaterin
(Freie Mitarbeiterin)
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Jutta Ploghaus