Sozial

SGB V: Sektorenübergreifende Versorgung: Vergütung ab 2027 steht

SGB V: Sektorenübergreifende Versorgung: Vergütung ab 2027 steht

GKV-Spitzenverband, PKV-Verband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft haben sich auf feste Vergütungspauschalen für eine neue Form der wohnortnahen Basisversorgung geeinigt. Damit ist der letzte Baustein gesetzt: Ab Januar 2027 können die ersten sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen (süV) nach § 115g SGB V ihren Betrieb aufnehmen.
Rechtsprechung: Im Betrieb verletzt und trotzdem kein Arbeitsunfall – Sturz auf dem Weg zur Massage nicht versichert

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Von Firmenrad bis Fitnessstudio-Zuschuss: Arbeitgeber bieten eine Vielzahl attraktiver Benefits. Doch Vorsicht bei Massagen im betrieblichen Behandlungsraum. Nicht jede Maßnahme der betrieblichen Gesundheitsförderung steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.