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Urteil: Außerordentliche Kündigung wegen vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit

Urteil: Außerordentliche Kündigung wegen vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit

Nachdem ihr der Arbeitgeber Urlaub verweigerte, reichte eine Arbeitnehmerin ihre Krankschreibung ein. Dennoch nahm sie an einem Sportlehrgang teil. Die fristlose Kündigung wegen vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit war wirksam,  entschied das LAG Niedersachsen.