Bundesrat will auch (Elektro-) Fahrräder fördern

Bundesrat will auch (Elektro-) Fahrräder fördern

Der Steuerberaterverband weist in seinem aktuellen Newsletter auf folgendes hin: „Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die Förderung von Elektrofahrzeugen bei der Dienstwagenbesteuerung. Der Bundesrat fordert aber eine Übertragung dieser Regelung auf sämtliche (Elektro-) Fahrräder.

Zum Hintergrund:

Nach dem BMF-Schreiben vom 17. November 20174 werden Elektro-Fahrräder lohnsteuerlich wie ein Dienstwagen eingeordnet, wenn sie verkehrsrechtlich als Kfz einzuordnen sind. Für diese Elektro-Fahrräder soll die geplante Neuregelung zur Anwendung kommen, weil die Bewertung nach den Dienstwagenregelungen erfolgt. In der Regel sind Elektro-Fahrräder allerdings verkehrsrechtlich nicht als Kfz einzuordnen. Die Finanzverwaltung bewertet solche geldwerten Vorteile mit einem Durchschnittswert5 i.H.v. monatlich 1 % der auf volle 100 € abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers, Importeurs oder Großhändlers im Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Fahrrads einschließlich der Umsatzsteuer. Geldwerte Vorteile für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind bei der Durchschnittsbewertung nicht zu erfassen. Offen ist die Frage, ob die Halbierung des pauschalen Nutzungswertes auch bei den (Elektro-) Fahrrädern zur Anwendung kommen kann, sofern sie verkehrsrechtlich nicht zugelassen sind. Der Bundesrat fordert, auch für solche (Elektro-) Fahrräder die für Anschaffungen ab 2019 geplante Neuregelung zur Anwendung kommen zu lassen.“

Auf diese Ungerechtigkeit hatte das Sportportal radsport-news.com bereits in einem Artikel vom 21.09.2018 hingewiesen. Es bleibt zu hoffen, dass sich der Bundesrat durchsetzen kann, und das umweltfreundlichste Verkehrsmittel auch von der begünstigten Besteuerung profitieren kann.

Bitte beachten Sie, dass die begünstigte Förderung eine Anschaffung erst ab dem 01.01.2019 voraussetzt!. Für weitere Fragen rund um die steuerlichen Do´s und Dont´s bei der Elektromobilität stehen Ihnen unsere Steuerberater zu unseren üblichen Geschäftszeiten an unseren Standorten Steinheim, Bielefeld, Bünde und Güstrow  für ein persönliches Gespräch gerne zur Verfügung. Gerne können Sie z. B. über unser Kontaktformular hierfür einen Termin vereinbaren, oder rufen Sie uns einfach an!