BMF-Schreiben: Neue Größenklassen nach BpO ab 01.01.2019

BMF-Schreiben: Neue Größenklassen nach BpO ab 01.01.2019

Das BMF hat mit Schreiben vom 13. April 2018 neue Größenklassen für die Zuordnung als Großbetrieb, Mittelbetrieb oder Kleinbetriebe ab 01.01.2019 veröffentlicht. Wichtig ist die Einteilung dafür, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Ihr Betrieb vom Finanzamt geprüft wird.

Größenklasse Prüfungswahrscheinlichkeit
Kleinstbetrieb (KSt) 100 Jahre
Kleinbetrieb (K) 30 Jahre
Mittelbetrieb (M) 15 Jahre
Großbetrieb (G) 4,5 Jahre

 

Kleinstbetriebe werden üblicherweise nur im Rahmen einer zufallsbasierten Stichprobe auf den Prüfungsplan des Finanzamts gebracht. Hierdurch ergibt sich die durchschnittlich zu erwartende Prüfung durch das Finanzamt „einmal in hundert Jahren“. Mit zunehmender Größe steigt dann naturgemäß auch das Risiko einer Betriebsprüfung. Wenn Sie wissen wollen, welcher Größenklasse Ihr Betrieb zuzuordnen ist, können Sie sich die komplette Tabelle nachstehend herunterladen.

Bei Einzelfragen stehen Ihnen unsere Steuerberater in unseren Standorten Steinheim, Bielefeld, Bünde und Güstrow  für ein persönliches Gespräch gerne zur Verfügung. Gerne können Sie z. B. über unser Kontaktformular hierfür einen Termin vereinbaren, oder rufen Sie uns einfach an!