BMF-Schreiben: Neue Größenklassen nach BpO ab 01.01.2019
Das BMF hat mit Schreiben vom 13. April 2018 neue Größenklassen für die Zuordnung als Großbetrieb, Mittelbetrieb oder Kleinbetriebe ab 01.01.2019 veröffentlicht. Wichtig ist die Einteilung dafür, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Ihr Betrieb vom Finanzamt geprüft wird.
Größenklasse | Prüfungswahrscheinlichkeit |
Kleinstbetrieb (KSt) | 100 Jahre |
Kleinbetrieb (K) | 30 Jahre |
Mittelbetrieb (M) | 15 Jahre |
Großbetrieb (G) | 4,5 Jahre |
Kleinstbetriebe werden üblicherweise nur im Rahmen einer zufallsbasierten Stichprobe auf den Prüfungsplan des Finanzamts gebracht. Hierdurch ergibt sich die durchschnittlich zu erwartende Prüfung durch das Finanzamt „einmal in hundert Jahren“. Mit zunehmender Größe steigt dann naturgemäß auch das Risiko einer Betriebsprüfung. Wenn Sie wissen wollen, welcher Größenklasse Ihr Betrieb zuzuordnen ist, können Sie sich die komplette Tabelle nachstehend herunterladen.
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