Zuschuss Wohneigentum bei Erwerb in NRW

Zuschuss Wohneigentum bei Erwerb in NRW

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt gemeinsam mit der NRW.Bank mit dem Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum Bürgerinnen und Bürger bei der Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum in Nordrhein-Westfalen. Grundlage bildet die „Förderrichtlinie Wohneigentum Westfalen“. Es werden 400 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Förderfähig sind ausschließlich natürliche Personen, die in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2022 selbstgenutztes Wohneigentum oder Bauland zur Bebauung mit einer selbstgenutzten Wohnimmobilie erworben haben bzw. erwerben.

Das Förderprogramm gilt für alle zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2022 notariell beurkundeten Kaufverträge bzw. erlassenen Zuschlagsbeschlüsse.

 

Es gilt ein fester Fördersatz von 2 % des auf die wohnwirtschaftliche Selbstnutzung entfallenden notariell beurkundeten Kaufpreises, jedoch maximal 10.000 Euro.

Sie müssen Ihre Selbstnutzung als Hauptwohnsitz spätestens innerhalb von 3 Jahren ab Antragsstellung nachweisen.

 

Der Antragsprozess auf Zuschussförderung ist noch nicht gestartet. Sie haben aber bereits die Möglichkeit, sich online bei der NRW.Bank zu registrieren. Diese informiert Sie später per E-Mail, sobald der Antragsprozess auf Zuschussförderung startet. Die Registrierung ist unverbindlich und begründet keinen Rechtsanspruch.

Zur Registrierung gelangen Sie über diesen Link:

NRW.Zuschuss Wohneigentum geht an den Start – NRW.BANK (nrwbank.de)

Für den Zuschussantrag werden Sie ein Online-Antragsformular ausfüllen müssen. Die Antragstellung erfolgt vollständig digital.

Folgende Informationen und Dokumente werden Sie u. a. voraussichtlich brauchen:

  • Ort der Immobilie
  • IBAN Ihrer Bankverbindung
  • Ihre Steuer-ID
  • Ausweisdokumente
  • notariell beurkundeter Kaufvertrag oder rechtskräftiger Zuschlagsbeschluss eines Zwangsversteigerungsverfahrens
  • Grunderwerbsteuerbescheid
  • Zahlungsnachweis für die Grunderwerbsteuer (z. B. Kontoauszug)
  • Meldebescheinigung nach Hauptwohnsitznahme (sobald vorhanden, spätestens innerhalb von 3 Jahren nach Antragsstellung)

Je Kaufvertrag kann nur ein Antrag gestellt werden. Bei Grundstücksgemeinschaften ist der Antrag zwingend von allen Erwerbern gemeinschaftlich zu stellen. Jede Person kann die Förderung nach diesem Förderprogramm nur einmalig in Anspruch nehmen.

Sollten Sie Fragen zu dem Förderprogramm haben wenden Sie sich bitte direkt an das

Service Center NRW Bank Zuschuss Wohneigentum: 0211 91741-4300