Zeitraum für die Gewährung der Coronabeihilfe ist vom 31.12.2020 auf den 30.06.2021 verlängert worden

Zeitraum für die Gewährung der Coronabeihilfe ist vom 31.12.2020 auf den 30.06.2021 verlängert worden

Der Zeitraum für die Gewährung der Coronaprämie ist vom 31.12.2020 auf den 30.06.2021 verlängert worden. Dies bedeutet, dass alle Arbeitgeber die Möglichkeit haben, ihren Arbeitnehmern bis zum 30.06.2021 eine Coronabeihilfe zu gewähren – bis zu insgesamt 1.500,00 EUR. Es handelt sich nicht um eine neue Beihilfe. Der Gewährungszeitraum ist schlicht verlängert worden. Bitte beachten Sie, dass die Beihilfe bis zum 30.06.2021 auszuzahlen ist, um als solche berücksichtigt werden zu können.

Wir möchten hierbei auch auf die Voraussetzungen zur Gewährung der Beihilfe verweisen: https://www.haufe.de/personal/entgelt/corona-sonderzahlungen-bis-1500-euro-steuerfrei_78_514044.html .