Verbesserungen der Überbrückungshilfe III und neuer Eigenkapitalzuschuss

Verbesserungen der Überbrückungshilfe III und neuer Eigenkapitalzuschuss

Besonders von der Corona-Krise betroffene Unternehmen werden zusätzlich unterstützt. Einzelheiten können Sie der Pressemitteilung entnehmen. Wir werden diese Verbesserungen im Rahmen der Antragstellung beantragen, sobald dies technisch möglich ist und die Antragsteller die Voraussetzungen dafür erfüllen. Es ist zu berücksichtigen, dass nur ein Antrag auf Überbrückungshilfe III gestellt werden kann. Daher sind Änderungen erst über die Schlussabrechnung möglich. Es ist daher in diesen Fällen sinnvoll, mit der Antragstellung noch zu warten, soweit die liquiditätstechnisch möglich ist. Die Anträge sind spätestens bis zum 31.08.2021 zu stellen, da sonst keine Hilfe gewährt wird.