Update zum Beitrag vom 31.03.2022: Überbrückungshilfe IV

Update zum Beitrag vom 31.03.2022: Überbrückungshilfe IV

Mit der Überbrückungshilfe IV wird die Hilfe für die weiter von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen, Soloselbstständigen und Freiberufler für den Förderungszeitraum Januar bis Juni 2022 fortgesetzt.

NEU: Verlängerung des Förderzeitraums bis 30. Juni 2022. Antragsfrist endet am 15. Juni 2022.

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Ueberbrueckungshilfe/Ueberbrueckungshilfe-IV/ueberbrueckungshilfe-iv.html