Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung

Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung

Die Bundesregierung plant, die im Rahmen von Forschungs- und Entwicklungsprojekten entstehenden Personalkosten mit 25 % zu fördern. Die Förderung ist pro Unternehmen auf 2 Mio. Euro begrenzt und soll für Projekte ab 2020 gelten. Weiter soll die Förderung dadurch begrenzt werden, dass zuerst eine Bescheinigung über die Förderfähigkeit bei einer noch zu benennenden Stelle eingeholt werden muss. Des Weiteren werden keine Projekte gefördert, für die bereits ein Förderantrag an anderer Stelle gestellt wurde (§ 7 des Entwurfs). Es stellt sich somit die Frage, welche Projekte in diese Förderung überhaupt noch hineinfallen können, da in den allermeisten Fällen bereits andere Fördertöpfe greifen (insbesondere die des Forschungsnetzwerks Mittelstand). Den Regierungsentwurf haben wir Ihnen zum Download nachstehend bereit gestellt.

Wenn Sie selbst Investitionen planen, sprechen Sie uns bitte vorher an! In vielen Fällen sind attraktive Förderungen möglich. Wichtig ist aber in der Regel, dass der Förderantrag vor Investitionsbeginn gestellt wurde. Bei Einzelfragen stehen Ihnen unser Förderantragsexperte Benjamin Blum oder unsere Steuerberater zu unseren üblichen Geschäftszeiten an unseren Standorten SteinheimBielefeld, Bünde und Güstrow zu einem persönlichen Gespräch gerne zur Verfügung. Gerne können Sie z. B. über unser Kontaktformular hierfür einen Termin vereinbaren, oder rufen Sie uns einfach an!