Startschuss: Antragsportal für die Überbrückungshilfe III freigeschaltet

Startschuss: Antragsportal für die Überbrückungshilfe III freigeschaltet

Unter dem bundeseinheitlichen Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de können Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler, die durch die staatlichen Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung von Umsatzeinbußen betroffen sind, ab sofort die sog. Überbrückungshilfe III beantragen. Sie wird ebenso wie die Überbrückungshilfen der ersten und zweiten Phase als Zuschuss zu den betrieblichen Fixkosten gewährt. Der Berufsstand ist erneut in das Antragsverfahren eingebunden.

 

Anders als bei den bisherigen Hilfen gibt es allerdings nur noch ein einheitliches Kriterium für die Antragsberechtigung: Es muss in einem Monat einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 vorliegen. Der Förderzeitraum umfasst die Monate November 2020 bis Juni 2021.

 

Wir werden die Hilfsmöglichkeiten mit Ihnen nach Beauftragung besprechen und wie bei den bisherigen Hilfsprogrammen die Anträge für Sie stellen. Der Schlussnachweis ist dann bis spätestens zum 30.06.2022 einzureichen. Erfolgt dies nicht, wird der Zuschuss zurückgefordert. Unsere Vergütung für die Prüfung der Antragsberechtigung, die Antragstellung und den Schlussnachweis werden entsprechend Ihrer Förderquote mit gefördert.