Rückmeldeverfahren NRW-Soforthilfe 2020
Kabinettbeschluss zur Abrechnung der NRW-Soforthilfe
(Stand: 19.05.2021) In Nordrhein-Westfalen haben alle rund 430.000 Empfängerinnen und Empfänger der NRW-Soforthilfe 2020 seit Dezember vergangenen Jahres die Möglichkeit, ihre im Förderzeitraum pauschal bewilligte Soforthilfe freiwillig vorzeitig abzurechnen und gegebenenfalls zu viel erhaltene Mittel zurückzuzahlen. Damals wurden sie darüber informiert, dass die Landesregierung im Frühjahr 2021 nochmals auf diejenigen zukommt, die bis dahin noch nicht abgerechnet haben. Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung des Infektionsgeschehens hat die Landesregierung nun beschlossen, dass die ausstehenden rund 380.000 Aufforderungen zur Rückmeldung über den tatsächlichen Liquiditätsengpass Mitte Juni 2021 erfolgen werden. Die Unternehmen erhalten bis zum 31. Oktober 2021 Zeit für ihre Rückmeldungen. Wichtig: Die Frist zur Rückzahlung der möglicherweise zu viel erhaltenen Mittel wird bis Ende Oktober 2022 verlängert.