Neue Härtefallhilfe NRW

Neue Härtefallhilfe NRW

Ziel der Härtefallhilfe NRW ist es, Unternehmen und Selbständige zu unterstützen, die aufgrund von speziellen Fallkonstellationen in den bestehenden Hilfsprogrammen von Bund und Ländern nicht berücksichtigt sind.

 

Die Härtefallhilfe NRW wird auf Basis einer Einzelfallentscheidung in Form einer Billigkeitsleistung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt. Auf die Gewährung der Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.

 

Die Härtefallhilfe ist subsidiär zu den bestehenden Corona-Hilfsangeboten von Bund, Ländern und Kommunen. Sie kann nur dann gewährt werden, wenn bestehende Hilfsprogramme nicht greifen. Zudem muss eine absehbare Bedrohung der wirtschaftlichen Existenz vorliegen. Die Höhe der Unterstützungsleistung orientiert sich an den förderfähigen Tatbeständen der Überbrückungshilfe III, das heißt einer Erstattung von Fixkosten.

 

Anträge können ausschließlich durch einen prüfenden Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt, vereidigter Buchprüfer) über das Portal www.haertefallhilfen.de gestellt werden.

Dort sind auch weiterführende und detaillierte Informationen zum Programm als FAQ hinterlegt.