Hinweis auf Kassenmeldepflicht ab 2025 mit Frist bis 31.07.2025

Hinweis auf Kassenmeldepflicht ab 2025 mit Frist bis 31.07.2025

Die Mitteilungspflicht für elektronische Kassensysteme ist durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen geregelt, welches am 22.12.2016 eingeführt wurde. Gemäß § 146a AO müssen alle elektronischen Aufzeichnungssysteme, die ab dem 1.1.2020 in Betrieb genommen werden, über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen.

Die Mitteilung an das Finanzamt muss innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Außerbetriebnahme des Kassensystems erfolgen. Diese Mitteilungspflicht war zunächst ausgesetzt, bis eine elektronische Übermittlungsmöglichkeit bereitgestellt wurde. Ab dem 1.1.2025 steht das elektronische Mitteilungsverfahren über „Mein ELSTER“ und die ERiC-Schnittstelle zur Verfügung.

Bis zum 31.7.2025 müssen alle vor diesem Datum in Betrieb genommenen Systeme gemeldet werden. Für Systeme, die nach diesem Datum in Betrieb genommen werden, gilt die Meldefrist von einem Monat nach Inbetriebnahme. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass die digitalen Grundaufzeichnungen vor Manipulationen geschützt sind und die steuerlichen Aufzeichnungspflichten eingehalten werden.

Bei Verstößen gegen die Meldepflichten für Kassensysteme gemäß § 146a AO können empfindliche Sanktionen verhängt werden. Gemäß § 379 Abs. 1 AO droht eine Geldbuße von bis zu 25.000 Euro. Diese Sanktionen greifen insbesondere, wenn ein technisches System eingesetzt wird, das nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, oder wenn eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung fehlt oder nicht korrekt verwendet wird.

Zusätzlich wurde die Möglichkeit der unangekündigten Kassennachschau gemäß § 146b AO eingeführt, um die Einhaltung der Vorschriften zu überprüfen. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die digitalen Grundaufzeichnungen vor Manipulationen geschützt sind und die steuerlichen Aufzeichnungspflichten eingehalten werden. In der Praxis sehen wir, dass die Kassennachschauen jetzt verstärkt durchgeführt werden. Dies fordert auch der Bundesrechnungshof. Festgestellte Mängel führen in der Regel im Anschluss zu Betriebsprüfungen.

Das Bundesfinanzministerium informiert über den folgenden Link sehr ausführlich zu Ihren Pflichten einschließlich der notwendigen Systems- und Verfahrensdokumentation:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/FAQ-steuergerechtigkeit-belegpflicht.html

Über die verlinkte Ausfüllanleitung stellt die Finanzverwaltung dar, welche Informationen Sie jeweils zur Verfügung haben müssen, bevor Sie sich bei ELSTER einloggen, um Ihr System zu melden.