ERHÖHUNG GESETZLICHER MINDESTLOHN AB 01.07.2022 AUF 10,45 €

ERHÖHUNG GESETZLICHER MINDESTLOHN AB 01.07.2022 AUF 10,45 €

Der gesetzliche Mindestlohn erhöht sich zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro. Ab 01.10.2022 soll eine Anpassung auf 12,00 Euro erfolgen. Diese Erhöhungen haben Auswirkungen auf die maximal mögliche Arbeitszeit geringfügig Beschäftigter und auf die Sozialversicherungsfreiheit. Daher soll zum 01.10.2022 auch eine Anpassung der Verdienstgrenzen für Minijobs auf 520,00 Euro erfolgen. Wir hoffen, dass jetzt zeitnah bekannt wird, ob der entsprechende Kabinettsbeschluss vom 23.02.2022 auch rechtswirksam umgesetzt wird. Bitte beachten Sie die Anpassung und die Aufzeichnungspflichten dazu, um Sanktionen und Nachzahlungen zu vermeiden. Bei Fragen zu den Sonderregelungen z. B. für Mitarbeiter unter dem 18. Lebensjahr, bestimmten Praktikanten und Auszubildenden stehen wir Ihnen im Rahmen der Erstellung Ihrer Lohnbuchhaltungen gern zur Verfügung.