Erhöhung gesetzlicher Mindestlohn ab 01.07.2021 auf 9,60 €

Erhöhung gesetzlicher Mindestlohn ab 01.07.2021 auf 9,60 €

Bitte beachten Sie die Anpassung und die Aufzeichnungspflichten dazu, um Sanktionen und Nachzahlungen zu vermeiden. Bitte beachten Sie auch die bereits beschlossenen weiteren Anpassungen zum 01.01.2022 auf 9,82 € und ab dem 01.07.2022 auf 10,45 €. Bei Fragen zu den Sonderregelungen z. B. für Mitarbeiter unter dem 18. Lebensjahr, bestimmten Praktikanten und Auszubildenden stehen wir Ihnen im Rahmen der Erstellung Ihrer Lohnbuchhaltungen gern zur Verfügung.