Erhöhung gesetzlicher Mindestlohn ab 01.01.2024
Zum 1. Januar 2024 erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn auf 12,41 Euro.
Dies hat auch Auswirkungen auf die maximal mögliche Arbeitszeit geringfügig Beschäftigter und die damit verbundene Sozialversicherungsfreiheit. Die Verdienstgrenze für Minijobs (bisher 520,00 Euro) beträgt ab dem neuen Jahr 538,00 Euro pro Monat. Die Midijob-Grenze (Übergangsbereich) liegt dann zwischen 538,01 Euro und 2.000,00 Euro.
Bitte beachten Sie die Anpassung und die Aufzeichnungspflichten dazu, um Sanktionen und Nachzahlungen zu vermeiden. Bei Fragen zu den Sonderregelungen z. B. für Mitarbeiter unter dem 18. Lebensjahr, bestimmten Praktikanten und Auszubildenden stehen wir Ihnen im Rahmen der Erstellung Ihrer Lohnbuchhaltungen gern zur Verfügung