ERHÖHUNG GESETZLICHER MINDESTLOHN AB 01.01.2022 AUF 9,82 €

ERHÖHUNG GESETZLICHER MINDESTLOHN AB 01.01.2022 AUF 9,82 €

Der gesetzliche Mindestlohn erhöht sich zum 1. Januar 2022 in der dritten Stufe von derzeit 9,60 Euro auf 9,82 Euro. In einer vierten Stufe wird er zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro angehoben. Diese Erhöhungen haben Auswirkungen auf die maximal mögliche Arbeitszeit geringfügig Beschäftigter und auf die Sozialversicherungsfreiheit. Hinweis: Wann die von den Ampel-Parteien angekündigte einmalige Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro kommt, ist derzeit noch vollkommen unklar. Bitte beachten Sie die Anpassung und die Aufzeichnungspflichten dazu, um Sanktionen und Nachzahlungen zu vermeiden. Bei Fragen zu den Sonderregelungen z. B. für Mitarbeiter unter dem 18. Lebensjahr, bestimmten Praktikanten und Auszubildenden stehen wir Ihnen im Rahmen der Erstellung Ihrer Lohnbuchhaltungen gern zur Verfügung.