Erhöhung des Mindestlohns ab 01.01.2021 auf 9,50 EUR

Erhöhung des Mindestlohns ab 01.01.2021 auf 9,50 EUR

Am 28. Oktober 2020 hat die Bundesregierung beschlossen, dass der gesetzliche Mindestlohn in vier Schritten bis Juli 2022 auf 10,45 Euro brutto erhöht wird.

  • 01.2021: Erhöhung auf 9,50 Euro
  • 07.2021: Erhöhung auf 9,60 Euro
  • 01.2022: Erhöhung auf 9,82 Euro
  • 07.2022: Erhöhung auf 10,45 Euro

Da der Mindestlohn zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro angehoben wird, ist zu prüfen, ob die gesetzliche Verdienstgrenze von insgesamt 450 Euro in der jeweiligen Beschäftigung beziehungsweise bei mehreren geringfügigen Beschäftigungen durch die Erhöhung nach wie vor nicht überschritten wird.

Die monatliche Höchstarbeitszeit für Minijobber mit Mindestlohn liegt

  • ab 1. Januar 2021 bei rund 47 Stunden (450 Euro ./. 9,50 Euro = 47,368 Stunden) und
  • ab 1. Juli 2021 bei rund 46 Stunden (450 Euro ./. 9,60 Euro = 46,875 Stunden)

Wird die Verdienstgrenze von 450 Euro überschritten, liegt keine geringfügig entlohnte Beschäftigung mehr vor. Dabei kommt es nicht auf die tatsächliche Zahlung, sondern auf den Entgeltanspruch des Beschäftigten an.

Von diesem Zeitpunkt an handelt es sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

Wer weniger als den Mindestlohn zahlt, dem drohen nicht nur bis zu 500.000 Euro Bußgeld, sondern auch die Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen.

Bitte beachten Sie die folgenden weiteren Hinweise: https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/aktueller-mindestlohn_76_456370.html.