Das Rückmeldeverfahren zur Corona Soforthilfe ist weiterhin angehalten!

Das Rückmeldeverfahren zur Corona Soforthilfe ist weiterhin angehalten!

Die Aufforderungen zur Rückmeldung werden per E-Mail verschickt.

Daher die Empfehlung an unsere Mandanten:
Falls Sie die Corona Soforthilfe erhalten haben, prüfen Sie regelmäßig Ihr Postfach, wie auch Ihren Spamordner auf E-Mails mit Informationen über das Rückmeldeverfahren.
Entgegen der Ankündigung des Landes Nordrhein-Westfalen, das Rückmeldeverfahren bis zu den Herbstferien wieder aufzunehmen, sind noch keine aktualisierten Nachweisaufforderungen versandt worden.
Die aktuelle Frist für die Rückmeldung ist der 30. November 2020. Abschließende Informationen über die Ermittlung der Höhe des Liquiditätsengpasses sind ebenfalls noch nicht veröffentlicht worden.
Sollten Sie bereits im Sommer diesen Jahres eine Aufforderung zur Rückmeldung erhalten haben, ist diese als nichtig zu betrachten.