Besondere Prüffelder 2019 der Finanzverwaltung NRW veröffentlicht

Besondere Prüffelder 2019 der Finanzverwaltung NRW veröffentlicht

Die Finanzverwaltung NRW hat die besonderen Prüffelder der einzelnen Finanzämter für NRW veröffentlicht. Die Prüffelder bedeuten, dass die Finanzämter in ihrem jeweiligen Prüffeld jeden Einzelfall genau prüfen, sofern er von einem Steuerpflichtigen verwirklicht worden ist.

So hat z.B. das Finanzamt Bünde die Umsatzsteuerpflicht bei der Vermietung von Ferienwohnungen sowie die zutreffende Berücksichtigung von Beiträgen an berufsständische Versorgungseinrichtungen besonders intensiv zu prüfen. In diesen Fällen sind, in Abweichung zur seit 2018 geltenden Belegvorhaltepflicht, zur Beschleunigung des Verfahrens die entsprechenden Belege direkt vorzulegen.

Ob Sie von einem Prüffeld betroffen sind, können Sie hier nachsehen. Bei konkreten Einzelfragen zum Thema, stehen Ihnen unsere Steuerberater zu unseren üblichen Geschäftszeiten an unseren Standorten SteinheimBielefeldBünde und Güstrow zu einem persönlichen Gespräch gerne zur Verfügung. Gerne können Sie z. B. über unser Kontaktformular hierfür einen Termin vereinbaren, oder rufen Sie uns einfach an!