Ausbildungsprämie der Agentur für Arbeit

Ausbildungsprämie der Agentur für Arbeit

Sehr geehrte Damen und Herren,

durch das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ sollen Ausbildungsbetriebe und Azubis in der Coronakrise geschützt werden. Kleinere und mittlere Unternehmen können über das Programm – wie auch im Vorjahr – Zuschüsse erhalten. Die Leistungen können ab diesem Jahr auch von Unternehmen mit bis zu 499 Mitarbeitern in Anspruch genommen werden (bisher 249 Mitarbeiter).

Für den Erhalt der Ausbildungsprämien muss Ihr Unternehmen erheblich von der Corona-Krise betroffen sein. Hierfür muss dem Betrieb mindestens für einen Monat in 2020 – vor dem Beginn der Ausbildung – Kurzarbeitergeld gezahlt worden sein. Des Weiteren muss der Umsatz Ihres Betriebes seit April 2020 gegenüber dem jeweiligen Zeitraum im Jahr 2019 entweder in 2 aufeinanderfolgenden, vor dem Ausbildungsbeginn liegenden Monaten um durchschnittlich 50 Prozent zurückgegangen oder in 5 zusammenhängenden, vor dem Ausbildungsbeginn liegenden Monaten um durchschnittlich 30 Prozent zurückgegangen sein. Bei einem Ausbildungsbeginn ab dem 1. Juni 2021 genügt ein Einbruch des Umsatzes seit April 2020 in mindestens einem, vor dem Ausbildungsbeginn liegenden Monat um 30 Prozent gegenüber dem jeweiligen Zeitraum im Jahr 2019.

Wurde Ihr Betrieb nach April 2019 gegründet, kann der Durchschnitt des jeweiligen Zeitraums für 2020 mit dem Durchschnitt der Umsätze der Monate November und Dezember 2019 verglichen werden.

Folgende Änderungen gelten bezüglich der Prämien im Vergleich zum Vorjahr:

  • KMU, die ihr Ausbildungsplatzangebot 2020 im Vergleich zu den letzten drei Jahren nicht verringert haben und von der Krise erheblich betroffen sind, erhalten für jeden neu geschlossenen Ausbildungsvertrag eine Prämie von 2.000,00 € (seit dem 01.06.2021 auf 4.000,00 € verdoppelt). Bei höherem Angebot an Ausbildungsplätzen sogar eine Prämie von 3.000,00 € (seit dem 01.06.2021 auf. 6.000,00 € verdoppelt)
  • finanzielle Unterstützung für Betriebe, die Kurzarbeit bei ihren Auszubildenden vermeiden möchten (Förderung von 75% der Brutto-Ausbildungsvergütung, bei Betrieben mit einem Arbeitsausfall von mind. 50%)
  • Sonderzuschuss für Kleinunternehmen mit bis zu 4 Mitarbeitern von 1.000,00 €, wenn der Betrieb aufgrund des 2. Corona-Lockdowns ganz oder weitgehend eingestellt werden musste
  • Übernahmeprämie für die Aufnahme von Azubis wird bis Ende 2021 verlängert und auf 6.000,00 € verdoppelt
  • werden Azubis vorübergehend aufgenommen, da sie ihre Ausbildung im eigenen Betrieb pandemiebedingt nicht fortsetzen können, erhalten die KMU eine Förderung von 450,00 € pro Woche für jeden Azubi (max. 8.100,00 €)
  • Pandemiebetroffene Betriebe bekommen die Kosten für externe Abschlussprüfungsvorbereitungskurse für Azubis zur Hälfte bezuschusst (max. 500,00 €)

Die Förderungen können rückwirkend zu den verbesserten Konditionen beantragt werden.

Finanzielle Hilfen und Unterstützungen können die Mandanten unter folgender Internetseite beantragen:

https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern

Quelle: https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/konjunkturpaket-bundesregierung-plant-praemie-fuer-ausbildung_76_517748.html