Aktuelles zur Scheinselbständigkeit

Aktuelles zur Scheinselbständigkeit

Auf einem Seminar der Deutschen Rentenversicherung (DRV) haben sich Mareike Schmereim und Silvia Werner in Bielefeld in der letzten Woche zum Thema Scheinselbständigkeit informiert.

Die wesentlichen Merkmale zur Unterscheidung zwischen abhängigen Beschäftigungsverhältnissen und einer selbständigen unternehmerischen Tätigkeit aus Sicht der der DRV:

Merkmale für ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis aus Sicht der DRV sind:

  • fehlendes Unternehmerrisiko
  • persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit
  • fehlender Einsatz von eigenem Kapital
  • fehlende Möglichkeit der freien Gestaltung der Arbeitstätigkeit

Merkmale unternehmerischer Tätigkeit aus Sicht der DRV sind:

  • Eigenwerbung
  • Entscheidung über Einkaufs- und Verkaufspreise
  • Entscheidung über Einsatz von Kapital und Maschinen
  • Entscheidung über Einstellung von Personal

Da diese Merkmale in einigen Fällen durchaus unklar und schwammig sein können, empfiehlt die DRV in Zweifelsfällen ein Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV durchführen zu lassen. Im Rahmen dieses Verfahrens kann verbindlich festgestellt werden, ob eine Selbständigkeit oder ein Anstellungsverhältnis vorliegt.

Die Präsentation der DRV zu diesem Thema haben wir Ihnen nachstehend zum Download eingestellt.

Bei weiteren Fragen stehen Ihnen unsere Lohnexperten zu unseren üblichen Geschäftszeiten an unseren Standorten Steinheim, Bielefeld, Bünde und Güstrow  für ein persönliches Gespräch gerne zur Verfügung. Gerne können Sie z. B. über unser Kontaktformular hierfür einen Termin vereinbaren, oder rufen Sie uns einfach an!