Aktuelles zur Abrechnung der Corona-Soforthilfe

Aktuelles zur Abrechnung der Corona-Soforthilfe

Kurzfristig werden alle Soforthilfeempfänger eine E-Mail des Wirtschaftsministeriums NRW erhalten. Wer noch in 2020 abrechnen und ggf. zu viel erhaltene Mittel zurückzahlen möchte, kann über einen Link seine persönlichen Abrechnungsunterlagen anfordern, die wiederum per E-Mail verschickt werden. Wer zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abrechnen möchte, muss zunächst nichts unternehmen und wird im Frühjahr erneut kontaktiert.

Wir raten dazu, bis zum Frühjahr zu warten. Es sind aktuell noch einige Sachverhalte rechtlich noch immer nicht geklärt, z. B.:

„Bei Berücksichtigung von Personalkosten bittet das Wirtschaftsministerium zu berücksichtigen, dass diese nach den Vorgaben des Bundes nicht als Ausgaben angesetzt werden dürfen. Hier sei als Kompromisslösung vorgesehen, im Förderzeitraum generierte Einnahmen um die Personalkosten zu reduzieren, die zur Einnahmenerzielung notwendig waren“.

Wenn Sie jetzt bereits auf einer nicht klaren Grundlage Beträge zurückzahlen und später feststellen, dass Sie diese bei günstigerer Rechtlage nicht hätten zurückzahlen müssen, werden Sie wohl keine erneute Auszahlung erreichen können.