Aktuelle Informationen zum Mindestlohn und kurzfristiger Beschäftigung

Aktuelle Informationen zum Mindestlohn und kurzfristiger Beschäftigung

Auf einem Seminar der Deutschen Rentenversicherung (DRV) haben sich Angelika Hanswin und Silvia Werner in Bielefeld in der letzten Woche zum Thema Mindestlohn/Tarifverträge über die aktuellen Veränderungen informiert.

Die wichtigsten Punkte haben wir für Sie im Folgenden kurz zusammengefasst:

Höhe der Mindestlöhne

  • bis 31.12.2018: 8,84 Euro
  • ab 01.01.2019: 9,19 Euro
  • ab 01.01.2020: 9,35 Euro

Vorrang für Tarifverträge (www.tarifregister.nrw.de)

  • Mindestlöhne aus allgemein verbindlichen Tarifverträgen haben weiterhin Vorrang vor den allgemeinen Mindestlöhnen laut Mindestlohngesetz.
  • Für die Gastronomie steht seit dem 01.08.2018 eine Neuregelung der Mindestlöhne noch aus. Derzeit ist der Zeitpunkt der Neuregelung noch unbekannt.

Änderung bei kurzfristiger Beschäftigung

Der Zeitraum, in dem eine Beschäftigung als kurzfristig eingestuft wird, wird deutlich reduziert:

  • bis 31.12.2018: Zeitraum von 3 Monaten oder 70 Tagen
  • ab 01.01.2019: Zeitraum von 2 Monaten oder 50 Tagen

Bei weiteren Fragen zu aktuellen Änderungen im lohnrelevanten Sozialversicherungsrecht stehen Ihnen unsere Lohnexperten zu unseren üblichen Geschäftszeiten an unseren Standorten Steinheim, Bielefeld, Bünde und Güstrow  für ein persönliches Gespräch gerne zur Verfügung. Gerne können Sie z. B. über unser Kontaktformular hierfür einen Termin vereinbaren, oder rufen Sie uns einfach an!