Achtung: Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe I endet am 09.10.2020!

Achtung: Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe I endet am 09.10.2020!

Die Frist ist damit letztmalig nochmals um 9 Tage verlängert worden. Mit diesem Schritt reagiert das BMWi auf die in den letzten Tagen sehr stark gestiegenen Antragszahlen. Mit der Verlängerung soll ein Antragsstau zum Fristende vermieden und es den Antragstellern erleichtert werden, ihre Anträge rechtzeitig einzureichen. Wir haben die Anträge für unsere Mandanten bereits vor dem 30.09.2020 gestellt, soweit diese die Voraussetzungen dafür erfüllen. Durch die Nachfrist wird jetzt denjenigen noch der Zugang zu den Fördermitteln ermöglicht, die die Antragstellung bisher noch nicht leisten konnten.