A1-Bescheinigung bei Dienstreise / Entsendung in die EU ab 2019 verpflichtend elektronisch
Halten sich Ihre in Deutschland sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer auch im EU-Ausland auf? Hierfür benötigen Sie eine sogenannte A1-Bescheinigung. Hiermit wird nachgewiesen, dass die Sozialversicherungspflicht für die im EU-Ausland ausgeübte Tätigkeit weiterhin ausschließlich in Deutschland verbleibt. Weitere Informationen zur A1-Bescheinigung erhalten Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass die Dienstreise oder Entsendung (für beides ist eine A1-Bescheinigung erforderlich) abzugrenzen ist von der gewöhnlichen Erwerbstätigkeit in (mehreren) EU-Auslandsstaaten. Informationen zur Abgrenzung erhalten Sie hier.
Wenn Sie die A1-Bescheinigung nicht selbst beantragen möchten, können wir Ihnen hierfür die Lösung der DATEV anbieten. Seit Januar 2018 können A1-Bescheinigungen und Anträge auf Ausnahmevereinbarungen von DATEV elektronisch übermittelt werden. Dies gilt auch für Antragszeiträume, die vor dem 01.01.2018 liegen. Ab 01.07.2018 elektronisch beantragte A1-Bescheinigungen bei Entsendung können wir Ihnen elektronisch zur Verfügung stellen. Das elektronische Antrags- und Bescheinigungsverfahren A1 wird zum 01.01.2019 für die Antragsteller und die am Verfahren beteiligten Stellen verpflichtend.
Bei Einzelfragen stehen Ihnen unsere Steuerberater an unseren Standorten Steinheim, Bielefeld, Bünde und Güstrow für ein persönliches Gespräch natürlich gerne zur Verfügung. Gerne können Sie z. B. über unser Kontaktformular hierfür einen Termin vereinbaren, oder rufen Sie uns einfach an!